Archivierter Inhalt

Abschaffung des Ehegattensplittings: Der diskrete Charme der Übergangsregelung

Feministischer Zwischenruf

Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen und zementiert die lang überholte Rolle des Einzelernährers. Doch auch wenn sich viele einig sind, das Ehegattensplitting abzuschaffen, so hält es sich doch Hartnäckig - als "Übergangsregelung".

Foto von einem aus einem Geldschschein gefalteten Haus
Teaser Bild Untertitel
Das Ehegattensplitting fördert überholte Konzepte von Familie und Ehe.

Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen in ihrer eigenständigen Existenzsicherung und Verwirklichung ihrer beruflichen Wünsche. Ebenso neue Familienformen, aber auch Ehepaare, die sich einen Verzicht auf ein zweites Einkommen gar nicht leisten können. So steht es im Leitantrag „Wir investieren in Gerechtigkeit" für die 40. Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen. Ziel ist eine individuelle Besteuerung und gezielte Förderung von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden. Der Abschied vom Ehegattensplitting scheint trotzdem schwerzufallen. Denn zwischen zwei wenig mutigen Übergangsvarianten können die Delegierten im November wählen. Mit beiden wird das Ehegattensplitting noch lange erhalten bleiben. Das Ehegattensplitting mit Übergangsfristen zu reformieren ist nicht neu, auch die SPD geht diesen Weg. In der Annahme, der Widerstand gegen eine Reform ist deutlich geringer, wenn die von der Reform Betroffenen davon noch gar nicht wissen und es einen Bestandsschutz für alle derzeit Verpartnerten und Verheirateten gibt. So wird das Ehegattensplitting abgeschafft, aber eben ohne es abzuschaffen.

Zwei Varianten einer Übergangsregelung

Der Antrag stellt zwei Varianten zur Wahl, wie der Abschied vom Ehegattensplitting genau aussehen soll. In beiden sind verheiratete oder verpartnerte Paare von der Abschaffung vorerst ausgenommen. Beide Varianten unterscheiden sich nur in der Frage, wann das Ehegattensplitting sein Ende finden soll. Während Variante 1 auf ein natürliches Ende setzt (nämlich das Ende der betroffenen Ehen/Lebenspartnerschaften), gewährt Variante 2 eine großzügig bemessene Frist des Auslaufens der alten Regelung für diese Ehen, mit einem Übergangszeitraum von 10 bis 20 Jahren.

Prof. Dr. Maria Wersig ist Juristin und Politikwissenschaftlerin. Sie unterrichtet Sozialrecht an der Fachhochschule Dortmund und forscht und publiziert zu sozial- und geschlechterpolitischen Themen und den Schnittstellen von Sozial- und Familienrecht. Sie ist Mitglied des Bundesvorstands des Deutschen Juristinnenbundes.

 

Mit einer neuen Familienförderung im Steuerrecht soll sichergestellt werden, dass auch nach neuem Recht „Ehen mit Kindern keine Nachteile erfahren“ (gemeint sind sicher: Ehen und Lebenspartnerschaften mit Kindern). Diese Familienförderung soll also die Menschen in zukünftig geschlossenen Ehen/Lebenspartnerschaften mit minderjährigen Kindern davor bewahren, sich das Ehegattensplitting zurückzuwünschen.

Was spricht gegen Übergangsregelungen?

Der Übergang von einem System zum anderen ist immer schwierig, vor allem wenn es um Geld geht. Das Ehegattensplitting kostet etwa 22 Mrd. Euro im Jahr und ist damit eine bedeutende Verteilungsentscheidung. Die wenigsten Paare können genau beziffern welchen monetären Vorteil das Splitting für sie hat, denn es ist in seinen Wirkungen sehr komplex. So kommt es, dass auch Beamtenehepaare mit weitgehend gleichen Gehältern, die tatsächlich kaum vom Ehegattensplitting profitieren, ihren Bundestagsabgeordneten engagierte Briefe schreiben, wenn einmal wieder eine Reform im Gespräch ist. Die Schwierigkeit der Materie ist ein Reformhindernis. Außerdem wird es als ungerecht empfunden, Paaren die Form der Besteuerung zu nehmen, nach der sie ihr Leben und ihre Arbeitsteilung ausgerichtet haben.

Der Vorwurf mit der Abschaffung des Ehegattensplittings sei ein Urteil über als privat geltende Lebensentscheidungen verbunden, wiegt gerade für die Grünen schwer. Denn ihnen wird immer wieder angelastet in das Leben der Menschen oberlehrerhaft hineinregieren zu wollen. Insofern ist eine Übergangsregelung eine gute Idee. Jedoch zu einem hohen Preis. Denn sie akzeptiert Argumente, die inhaltlich falsch sind und entschuldigt sich für den politischen Gestaltungswillen, zu einem geschlechtergerechten Steuersystem zu gelangen. Zumal nicht alle Ehen durch eine Reform schlechter dastehen würden. Wer nichts oder wenig verdient oder eine gleiche Einkommenshöhe hat, profitiert nicht vom Ehegattensplitting. Das vermeintlich zu schützende Vertrauen ist also nicht gleich verteilt. Das Stichtagsmodell (ab Tag X geschlossene Ehen/Lebenspartnerschaften werden dem neuen Recht unterworfen), besticht durch seine Einfachheit, hat aber gleich mehrere Probleme. Nicht nur Paare, die aufgrund ihres Alters und Dauer der Partnerschaft eine Veränderung ihrer Erwerbsarrangements nicht zugemutet werden kann, genießen Vertrauensschutz, sondern  auch junge Paare, die diese Entscheidungen gerade noch treffen. Heute Dreißigjährige, die sich vor ein oder zwei Jahren verheiratet oder verpartnert haben, können sich nach Variante 1 noch auf Jahrzehnte des Ehegattensplittings freuen und ihre Arbeitsteilung entsprechend ausgestalten. Das Ziel, auch gleichstellungspolitisch mit neuen Regelungen Zeichen zu setzen, wird damit jedenfalls nicht erreicht. Insofern wäre Variante 2 zumindest das mildere Mittel. Für mein Dreißigjähriges Beispielpaar von oben, würde bei einer 20 jährigen Übergangsfrist die Individualbesteuerung ab dem 50. Lebensjahr gelten, vorausgesetzt die Beziehung hält so lang. Die Übergangsregelung bedeutet aber auch, dass während ihrer (eventuell jahrzehntelangen) Geltung keine Steuermehreinnahmen zu erwarten sind, denn das Ehegattensplitting gilt ja für alle Bestandsehen und -partnerschaften weiter und wird darüber hinaus noch flankiert von neuen familienfördernden Maßnahmen für alle.

Mehr Reform wagen!

Eine Variante 3, die eine nur kurze oder keine Übergangszeit fordert, fehlt leider im Leitantrag komplett. Allerdings gibt es verschiedene Änderungsanträge, die sich auch nicht scheuen zum Teil explizit feministisch gegen das Ehegattensplitting zu argumentieren, oder wie die BAG Frauen sich zumindest für eine kürzere Übergangsfrist von maximal 10 Jahren aussprechen. Für Bündnis 90/Die Grünen, die innerhalb des Parteienspektrums bisher mit am deutlichsten für die Individualbesteuerung eingetreten sind, ist dieser Antrag ein deutlicher Rückschritt.

Kann man mehr Reform wagen und trotzdem Wahlen gewinnen? Das geht sicherlich nur dann, wenn man klar kommuniziert, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings nur der Weg zum Ziel und kein Selbstzweck ist, weil er notwendig ist für den Übergang zu einer (geschlechter-)gerechten Besteuerung.